Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung in Dornbirn
Mag. Silvija Sakic´, Msc
Waffenpsychologisches Gutachten gemäß Waffengesetz
Gemäß § 41 Waffengesetz (WaffG) ist für bestimmte waffenrechtliche Bewilligungen ein klinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.
Im Rahmen der Begutachtung wird beurteilt, ob eine Person die notwendige psychische Stabilität, Selbstkontrolle und Verantwortungsbereitschaft besitzt, um mit Waffen sicher und verantwortungsvoll umzugehen.
Das Gutachten
Ablauf der Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt persönlich und umfasst:
- Vorgespräch
- psychologische Testverfahren
- persönliches Explorationsgespräch
- Gutachtenerstellung
Dabei werden unter anderem Belastbarkeit, Impulskontrolle, Verantwortungsbewusstsein sowie der Umgang mit Stresssituationen überprüft.
Dauer und Kosten
Dauer: ca. 2 Stunden
Terminvergabe: meist kurzfristig möglich
Kosten: € 678,– zzgl. 20 % USt.
Gesamtbetrag: € 813,60
Terminvereinbarung
Termine sind nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail möglich.
Ich lege besonderen Wert auf eine sachliche, respektvolle und professionelle Durchführung der Begutachtung entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.