Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung in Dornbirn

Mag. Silvija Sakic´, Msc

Waffenpsychologisches Gutachten gemäß Waffengesetz

Gemäß § 41 Waffengesetz (WaffG) ist für bestimmte waffenrechtliche Bewilligungen ein klinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.

Im Rahmen der Begutachtung wird beurteilt, ob eine Person die notwendige psychische Stabilität, Selbstkontrolle und Verantwortungsbereitschaft besitzt, um mit Waffen sicher und verantwortungsvoll umzugehen.

Das Gutachten

Ablauf der Begutachtung

Die Begutachtung erfolgt persönlich und umfasst:

  • Vorgespräch
  • psychologische Testverfahren
  • persönliches Explorationsgespräch
  • Gutachtenerstellung

Dabei werden unter anderem Belastbarkeit, Impulskontrolle, Verantwortungsbewusstsein sowie der Umgang mit Stresssituationen überprüft.

 

Dauer und Kosten

Dauer: ca. 2 Stunden
Terminvergabe: meist kurzfristig möglich
Kosten: € 678,– zzgl. 20 % USt.
Gesamtbetrag: € 813,60

 

Terminvereinbarung

Termine sind nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail möglich.

Ich lege besonderen Wert auf eine sachliche, respektvolle und professionelle Durchführung der Begutachtung entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.